Coronavirus und Gesellschafterversammlungen:
Welche Möglichkeiten bleiben den GmbH-Gesellschaftern, Beschlüsse zu fassen?

2020-08-04T15:17:15+02:00

Nach § 48 Abs. 1 GmbHG werden Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich „in Versammlungen“, mithin in Zusammenkünften der Gesellschafter an einem Ort, gefasst. Mit den gegen das Coronavirus ergriffenen Maßnahmen ist die Durchführung einer Gesellschafterversammlung als Präsenzsitzung aber nahezu unmöglich geworden bzw. sollte dies aufgrund Ansteckungsgefahren vermieden werden. Im ersten Halbjahr findet jedoch regelmäßig die ordentliche Gesellschafterversammlung [...]